Bedauerlicher Einzelfall, v 2.0

Das erstemal dachte ich noch, nee, das kann nicht sein. Das kann nicht sein, daß ein Krankenhaus, katholischer Träger hin oder her, ein Vergewaltigungsopfer abweist, weil zu dessen Behandlung auch eine Aufklärung über und ggf. Verschreibung der Pille danach zählt und das als Abtreibung nicht mit katholischen Moralvorstellungen vereinbar sei.

Selbst die katholische Kirche, so glaubte ich, werde doch wohl im Falle einer Vergewaltigung mit daraus resultierender Schwangerschaft eine Ausnahme von ihrer Abtreibungs-Ablehnung machen? So mit Seelenheil der Mutter als Begründung, die ja von diesem Kind ihr Leben lang an den Alptraum seiner Entstehung erinnert würde?

Und selbst in einem katholischen Krankenhaus, so glaubte ich, müßten sich doch die Ärzte dem hippokratischen Eid verschrieben haben, ob nun rechtlich bindend oder nicht, und das Patientenwohl an erster Stelle sehen?

Und so war ich geneigt, ausnahmsweise mal den Bullshit zu glauben von wegen bedauerlicher Einzelfall und Fehler und so.

Tja. Ist nun aber blöderweise schon wieder passiert, das mit dem Vergewaltigungsopfer-Abweisen.

Das kann doch wohl alles nicht wahr sein! Daß mich die katholische Kirche noch zu überraschen vermag mit Menschenverachtung, das hätte ich echt nicht für möglich gehalten. Behandeln die da eigentlich auch keine schwerverletzten schwangeren Unfallopfer, weil man ja evtl. das Ungeborene abtreiben müßte? Wär doch nur konsequent.

Und den alten Spruch, daß die Melodie bestimme, wer die Musik bezahle, können sich die, denen er jetzt auf der Zunge liegt, auch gern in eine andere Körperöffnung schieben. Denn erstens stimmt das nicht, wenn es um Gesundheit oder im Extremfall sogar Menschenleben geht, und zweitens bezahlt die katholische Kirche von den Krankenhäusern, die sie da “trägt”, keinen Cent.

Also. Entweder die Verbrecher halten sich zukünftig an geltendes Recht (nicht nur was unterlassene Hilfeleistung angeht, auch z.B. bei Gleichstellung der Geschlechter bei ihren Angestellten und Tarifrecht und so Zeugs, bitte!), oder wir verbieten ihnen, Einrichtungen zu betreiben, die mit ihrem religiösen Schmonzes nichts zu tun haben. Alles dazwischen ist unerträglich!

Update: Es ist kaum zu glauben, aber anscheinend wahr: die deutsche Bischofskonferenz hat beschlossen, daß katholische Krankenhäuser Vergewaltigungsopfern fortan die “Pille danach” verschreiben dürfen. WENN — natürlich gibt es ein Wenn, was dachtet Ihr denn — wenn sie denn die Befruchtung verhindere, nicht die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, denn letzteres sei Abtreibung.

Das scheint allerdings bei den bei uns verwendeten Präparaten der Fall zu sein. Insofern ein ungewohnter Schluß: Alles scheint in der Tat nun gut zu sein.

Könnte öfter mal klappen, sowas.

Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich da nicht einen Haken übersehen habe. Hinweise auf einen solchen werden dankend entgegengenommen.

1 Kommentar

    • Milchbube auf 22. Januar 2013 bei 2:06
    • Antworten

    Dann sollten die Krankenhäuser, bzw. die abweisenden Ärzte konsequenter eben unterlassender Hilfeleistung angeklagt werden… (das müsste noch nicht mal der abgewiesene selbst machen)…

    Mich würde interessieren, ob eine solche Klage erfolgreich verlaufen würde…

    Aber selbst… nein Danke… (jaja, immer meckern, aber selbst nichts machen… kenn’ ich.) Nein ich mach’ schon genug für meine Mitmenschen…

    mfG

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