Noch mal gutgegangen

Hat doch heute der Bundesgerichtshof beschlossen, daß man keine Schmerzensgeldansprüche einbüßt, wenn man als Radler ohne Helm unverschuldet niedergemäht wird. Schlimm genug, daß da erst der Bundesgerichtshof kommen und sowas beschließen muß! Wo kommen wir denn da hin? Es gibt keine Fahrradhelmpflicht, aber wer keinen aufsetzt, ist trotzdem selber schuld, wenn ihm ein bräsiger Autler die Tür vor der Nase öffnet? Auf so Ideen können echt nur Versicherungen kommen.

Man stelle sich nur mal vor, die wären damit durchgekommen. Der nächste plattgefahrene Radler kriegt dann kein Schmerzensgeld, weil er keine Knie- und Ellenbogenschützer anhatte, oder was? Und irgendwann pflügt dann eine S-Klasse mich und meinen altersmüden Citroen BX Kombi in den Straßengraben, und ich muß meine Querschnittslähmung eben auf eigene Rechnung auskurieren, weil mir in einem relativ neuen Golf ja nix dergleichen passiert wäre?

Nicht an die Stirn tippen. Wenn es nach den Versicherungen ginge, wäre das schon so. Seien wir mal lieber froh, daß es nicht nach ihnen geht.

Noch zumindest.

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