Tjaja, schon was unglücklich, das Timing. Genau zur Hochzeit der Debatte um die Datenschutzgrundverordnung (die auch hier schon Spuren hinterlassen hat, siehe rechts oben im Menü) polterte die Meldung rein, daß der Internetknoten DE-CIX in Frankfurt sich gegen massenhaftes Datenschnorcheln des BND gerichtlich zur Wehr setze. Und alle so: Moment, das ist doch Jahre her? Ja, schon, aber aufgehört hat es seitdem anscheinend nie.
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass “der BND schnorchelt am DE-CIX immer noch alles ab” letzte Woche noch eine paranoide Verschwörungstheorie war.
Eine weitere Verschwörungstheorie, die sich als wahr herausgestellt hat.
(Fefe)
Und heute kommt die Meldung, das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde abgelehnt. Das ging ja verdächtig fix, wenn man bedenkt, wie lange so manch Urteil, das weniger Millionen Menschen betrifft, mitunter so auf sich warten läßt. Und natürlich läßt das Bundesverwaltungsgericht auch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.
Und jetzt denk ich mir so: na, ob da nicht vielleicht irgendwer aus Berlin den Leipziger Richtern ein wenig den rechten Weg gewiesen haben mag? Aber natürlich ist das auch nur wieder eine paranoide Verschwörungstheorie.
Es gibt so Tage, da will man das Internet-Zugangsgerät am liebsten in den nächsten Teich schmeißen, wenn man es schon nicht dem BND durchs Fenster pfeffern kann.
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